Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeine Bedingungen
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma AktivXpert GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
II. Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote der Firma AktivXpert
GmbH sind freibleibend und unverbindlich, Annahme-Erklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann
die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Wurden
Bonusvereinbarungen getroffen, so wird eine Auszahlung zum Jahresende vereinbart. Die AktivXpert
GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsrückständen des Kunden, die Bonusvereinbarung sowie eine
etwaige Bonuszahlung außer Kraft zu setzten.
3. Werden unterjährig
Konditionsvereinbarungen geändert oder angepasst tritt mit Inkrafttreten der neuen
Vereinbarungen eine etwaige Bonusvereinbarung außer Kraft.
4. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte, technische Daten, Programmbeschreibungen, Diagnoseprogramme und sonstige
Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung
von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schrift- lich ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
5. Die Angestellten der Firma
AktivXpert GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6.
Überschreitet ein Kunde durch Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
7. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen
erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.
8. Bei Rücktritt von einem Vertragsabschluß müssen wir Ihnen 20 % des Auftragbetrages in Rechnung stellen.
III. Preise und Zahlung
1. Soweit nicht anders angegeben,
hält sich AktivXpert GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise sieben Tage ab
Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Sämtliche Preise
verstehen sich in Euro mit am Auslieferungstag gültige Mehrwertsteuer ab unserem Lager oder bei
Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen ausschließlich Versand, Verpackung
und Transportversicherung, wenn nicht anders angege- ben.
3. Alle Zahlungen erfolgen bar, durch
Scheck oder Überweisung bzw. Abbuchungsauftrag. Skonto wird, wenn nicht anders angegeben, nicht
gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
4. AktivXpert GmbH ist
berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der
Kunde ist hiervon zu unterrichten.
5. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
6. Gerät ein Kunde in Verzug,
so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Hähe von 1,35% monatlich zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung
nachweist.
7. Werden beim Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder hält der Kunde sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdig- keit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung. Wir können dann Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten ausführen.
8. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskrüftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
9. Etwaige private Zuzahlungen auf
Hilfsmittel (z.B. Zuzahlungen auf Hilfsmittel mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6
km/h) werden nicht zurück erstattet.
IV. Export und Importbedingungen
1. Von AktivXpert GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
2. Jede Weiterleitung
von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte mit oder ohne Kenntnis von AktivXpert GmbH
bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungen. Der Besteller haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber AktivXpert GmbH.
V. Lieferung und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimm- ter Lieferfristen und Liefertermine durch AktivXpert GmbH steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma AktivXpert GmbH durch Zulieferanten und
Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die AktivXpert GmbH die Lieferung wesentlich erschweren
oder diese unmöglich machen und nicht von AktivXpert GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale
Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Be-
triebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei AktivXpert
GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlie- feranten eintreten), berechtigen AktivXpert GmbH,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinaus zu schieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz der teilweise
zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der
Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird AktivXpert GmbH von seinen Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Firma Ak- tivXpert GmbH ist bemüht, den Kunden bei Lieferschwierigkeiten zu unterrichten.
4. Sollte AktivXpert GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und sich in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma AktivXpert GmbH.
5. AktivXpert GmbH ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständige Leistung.
6. Reichen in den Fällen des Absatz 1 die uns zur
Verfügung stehenden Warenmengen zur Befriedigung aller Kunden nicht aus, so sind wir
berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Lieferverpflichtungen vorzunehmen. Darüber
hinaus sind wir von Lieferverpflichtungen befreit.
VI. Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges
des Kunden ist AktivXpert GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des
Kunden zu lagern. Hierzu kann sich AktivXpert GmbH auch einer Spedition oder eines sonstigen
Lagers bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an AktivXpert GmbH
als Ersatz der Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises,
höchstens jedoch 300,00 Euro zu bezahlen. Bei Anfall höherer Kosten kann AktivXpert GmbH den
Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann AktivXpert GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch machen, können wir für die anfallenden Kosten eine Schadensersatzzahlung von 50% des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren oder den Ersatz des effektiv entstanden Schadens vom Kunden fordern.
VII. Liefermenge
Etwaige sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von drei Tagen nach Waren- erhalt bei AktivXpert GmbH und dem Frachtführer schriftlich oder fernschriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackung und Verladung.
VIII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht sofort auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma AktivXpert GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert, oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch AktivXpert GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
IX. Beanstandungen und Gewährleistung
1. Umfang der
Gewährleistung
AktivXpert GmbH leistet Gewähr für eine, dem jeweiligen Stand der Technik
der Hilfsmittel entsprechenden, Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Monaten ab
Auslieferungsdatum. (Batterien ausgeschlossen) Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der
Übergabe des Hilfsmittels an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
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- AktivXpert GmbH erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl entsprechend den technischen Erfordernissen durch Instandset-
zung des Scooter oder Ersatz der fehlerhaften Teile.
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- Von den Teilen werden diejenigen ersetzt, die den Fehler aufweisen und die durch diesen Fehler beschädigten Teile.
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- Ausgewechselte Teile werden Eigentum der AktivXpert GmbH und sind auf Anforderung zuzusenden.
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- Die beanstandete Ware ist der AktivXpeert GmbH kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Etwaige Transporte gehen zu Lasten des Kunden.
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- Etwaige Wege- und Arbeitszeiten bei Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.
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Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1 genannte Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
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Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
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- der Fehler nicht unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung bei einem von AktivXpert GmbH autorisierten Händler entweder
schriftlich angezeigt worden ist, oder der Kunde ihn nicht von dem Händler hat aufnehmen lassen und diesem nicht unverzüglich Gele-
genheit zur Nachbesserung gegeben worden ist
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- das Hilfsmittel oder Teile davon unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind
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- das Hilfsmittel in einem nicht von aktivXpert GmbH autorisierten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist
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- in dem Hilfsmittel Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung aktivXpert GmbH nicht genehmigt hat oder der
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- Hilfsmittel oder Teile davon in einer von aktivXpert GmbH nicht genehmigten Weise verändert worden sind
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- die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Hilfsmittels entsprechend Bedienungsanleitung bzw. Servicekarte nicht
befolgt worden sind
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- die vorgeschriebenen Inspektionen nicht erfolgten 5. aktivXpert GmbH leistet keinen Ersatz
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- bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von Batterien (Gewährleistungszeitraum von Batterien liegt bei 6 Monaten ab Kaufdatum),
Glühlampen, Glas, Sicherungen, Bremsbelägen, Reifen, Bremszügen, Griffbezüge, Lackierung und Luftschläuchen
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- bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen wie Steinschlag, Streusalz, Industrieabgase entstanden sind
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- bei Schäden, die durch unsachgemäße Pflege oder ungeeignete Pflegemittel verursacht wurden
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- für Kosten aus Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten
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- für Kosten mittelbarer und unmittelbarer Schäden, wie Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Bergungs-Reise- und Übernachtungskosten
6. Wandlung und Minderung Ersatzlieferung
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertra- ges oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn bei maßgeblichen Fehlern, die Nachbesserung wiederholt erfolglos geblieben sind. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung durch die aktivXpert GmbH besteht nicht.
7. Eigentumswechsel
Durch Eigentümerwechsel werden Garantieverpflichtungen nicht berührt.
8. Geltungsbereich
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zu der Erfüllung aller Forderungen, die AktivXpert GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen werden AktivXpert GmbH vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die AktivXpert GmbH auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma AktivXpert GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Ak- tivXpert GmbH als Hersteller im Sinne des 950 BGB, ohne die Firma AktivXpert GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für AktivXpert GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar
-
bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer wer- den, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet oder Spei- chert der Kunde Daten auch von uns gelieferten eigentumsvorbehaltenen Datenträgern , gelten die Punkte des Abschnitts 2 entsprechend.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma AktivXpert GmbH hinweisen und diese
unver- züglich benachrichtigen.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er
sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist AktivXpert GmbH
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des
Kunden gegen Dritte zu verlan- gen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzah-
lungsgesetz Anwendung findet.
XI. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gemÄß IX Ziff. 9 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustim- mung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
XII. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XIII. Urheberrechte
AktivXpert GmbH haftet für keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter. Soweit Software oder Softwarebeschreibung zum Lieferum- fang gehört, wird diese dem Kunden entweder zur Nutzung gemäß den Lizenzbedingungen oder allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Benutzung von Soft- ware die Lizenzbestimmungen zu beachten und nicht gegen diese zu verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
XIV. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche, ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und der Geschäftsbeziehung zwischen AktivXpert GmbH und ihm zugänglich werdende Informationen und Daten, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von AktivXpert GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie (soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist) weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
XV. Beilagen
AktivXpert GmbH ist
berechtigt, Werbesendungen und sonstige Drucksachen wie Vergleichstest, Zeitungsberichte,
gleich ob diese von AktivXpert GmbH selbst oder von Dritten stammen, den Produkten
beizulegen.
XVI.
Datenschutz
AktivXpert GmbH ist
berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser
enthaltenen kundenbezogenen Daten, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
XVII. Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AktivXpert GmbH und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermö- gens ist oder seinen
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Leer / Ostfriesland ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
Streitigkeiten.
XVIII. Umdeutung ungültiger Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungs- lücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichem Zweck der gewollten Rege- lung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand 05/15